Therapiehunde- und Bürohunde-Ausbildung
Der Hund hat sich in unserem Leben stark integriert; ob als Familienhund, Therapiehund, Assistenzhund, als Begleithund oder als Sportbegleiter hat er inzwischen einen festen Platz im menschlichen Verbund erhalten.
Viele Studien aus den Sozial- & Medizinbereichen haben bewiesen, dass durch alleinige Anwesenheit von Tieren das Arbeitsklima verbessert wird, wir Menschen viel entspannter mit Stress umgehen können (puls- und blutdrucksenkende Wirkung) und viele Hürden gerade im sozialen Bereich mit dem Hund als „Vermittler“ viel einfacher zu nehmen sind.
Wen wundert es also, dass immer mehr Arbeitgeber den Mitarbeitern die Mitnahme ihrer Hunde ins Büro bzw. an den Arbeitsplatz inzwischen gestatten. Und das ist auch gut so; sind doch unsere Hunde sehr soziale Wesen. Die meisten von ihnen tauschen gern die 6 Stunden zu Hause allein bleiben müssen gegen den Alltag mit ihrem Halter und den anderen Kolleginnen & Kollegen.
In sozialen Bereichen, wie Kitas, Schulen, Wohngruppen, Seniorenheimen und inzwischen auch in medizinischen Bereichen, haben gut ausgebildete Hunde sich längst als Besuchshunde und kompetente Gute-Stimmung-Vermittler etabliert!
Anwendungsbereiche
Einsatzumgebung und Gesetzgebung
Der Begriff Therapie-Begleithund ist gesetzlich nicht geschützt.
Der Einsatz der Therapiehunde in sozialen Bereichen wird häufig unter dem Begriff der „Tiergestützten Intervention“ verwendet. Wichtig zu wissen ist, dass der Einsatz des Hundes am Arbeitsplatz oder sein Besuch in einer sozialen Einrichtung (z.B. Altenheim, Schule, Kita, Wohngruppen, Büros, Praxen etc.) bestimmter Genehmigungen bedarf, wie zum Beispiel
- Genehmigung der Einsatzortleitung / Arbeitgeber / Institution
- Antrag und Prüfung durch das Veterinäramt
- Vorlage eines Hygienekonzeptes
- Einverständniserklärung der mit dem Hund in Kontakt tretenden Personen oder ihre Vormünder
- Durchgehende Dokumentation des gesundheitlichen Zustandes des Hundes
- Befähigung & Ausbildungsnachweis des Hundes & des Mensch-Hund-Teams
Eignungstest Therapiehund
Welche Eigenschaften sollte der Hund mitbringen?
Der ideale Therapiebegleithund sollte gut sozialisiert und offen für neue Erfahrungen sein. Die Rassezugehörigkeit spielt dabei nicht die entscheidende Rolle.
Viel wichtiger sind folgenden Wesens- und Gehorsamseigenschaften:
- sicher und gern im Umgang mit Menschen und Kindern sein
- neutrales Verhalten im Beisein von anderen Hunden haben
- stressfrei in seiner Reaktion im Umgang mit Alltagsgeräuschen sein
- ein neutrales Verhalten zeigen auch in kleinen Räumen und in der Fahrstuhlsituation
- gesund, regelmäßig geimpft und frei von Parasiten sein
- über ein wesensstabiles Alter ab 1 Jahr verfügen
- eine gute Frustrationstoleranz sollte gegeben sein
- ein gutes Basisgehorsam und Kontrollierbarkeit durch den Hundehalter müssen vorhanden sein
Ausschlusskriterien für bestimmte Hunde
Nicht jeder Hund freut sich über viel Trubel, fremde Menschen und Aktion am Arbeitsplatz. Deshalb ist der Einsatz am Arbeitsplatz für bestimmte Hunde ungeeignet:
- die sehr unsicher sind im Umgang mit erwachsenen Menschen, Kindern und anderen Hunden
- die nach den ausgestreckten Händen, die sie zu streicheln versuchen, schnappen
- die mit anderen Hunden nicht klar kommen
- die geräuschempfindlich sind und auf bestimmte Reize gestresst reagieren
- die „nach vorne gehen“, wenn das Bein des Kollegen zu nah kommt
- die krank sind und Schmerzen oder ansteckende Krankheiten verbreiten könnten
- die noch zu jung sind und sich in ihrer sensiblen Welpen-/ Junghundeentwicklungsphase befinden
- sehr alte, gebrechliche Hunde, die viel Ruhe brauchen
- die sehr aufgeregt in neuen Situationen reagieren
- die eine niedrige Frustrationstoleranz haben
- die für den Hundehalter nicht kontrollierbar sind
- die ein schlechtes / nicht vorhandenes Basisgehorsam verfügen (Menschen anspringen, verbellen etc.)
Ausbildungsumfang & Urkunde
Inhalte & Tauglichkeitsprüfung
Damit auch Dein Hund als Therapiehund Dich bei Deiner Tätigkeit begleiten kann oder Dich in Deiner sozialen Arbeit als Besuchshund unterstützt, haben wir unser Therapiehundeausbildungskonzept speziell auf die Einsatzbereiche der jeweiligen Hunde ausgerichtet.
Nächster Ausbildungsstart 6. Oktober 2024
Die Ausbildung baut auf den einzelnen Modulen auf und schließt mit der Prüfung "Therapiebegleithunde - Team" ab.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Mensch-Hund-Team die verdiente Urkunde.
Tauglichkeitsprüfung Bürohund / Hund am Arbeitsplatz
Die Graf–Recke Stiftung ist im Sommer 2015 an uns herangetreten mit dem Auftrag, gemeinsam einen Standard auszuarbeiten, nach dem die Tauglichkeit der Hunde, die zukünftig am Arbeitsplatz anwesend sein dürfen und auch für Hunde, die bereits im Einsatz sind, in Bezug auf deren Eignung (Einsatzort & Art), Impulskontrolle, Gehorsam und Frustrationsverhalten zu testen. Es entstand eine Richtlinie, die im Rahmen der internen Vorgabe (Mitnahme von Hunden am Arbeitsplatz) bei der Graf-Recke Stiftung implementiert wurde und die auf die Einschätzung der Hunde in Rahmen einer Tauglichkeitsprüfung durch die Hundeschulen DGHunde in Düsseldorf und Hundeschule Vogt in Erkrath verweist.
Das Ergebnis der Tauglichkeitsprüfung samt der Anamnese-Befundung entscheidet über den späteren Einsatz des Hundes innerhalb der Arbeitsorganisation bei dem Arbeitgeber.
Die Dauer der T-Prüfung (1 – 1,5 h) basiert auf vier Grundthemen;
- Beurteilung der Beziehungsqualität Hundehalter & Hund
- Einschätzung des Verhaltens (Hund) in Bezug auf Kontext mit fremden Personen
- Einschätzung / Gehorsam/ Impulskontrolle/ Fristrationsverhalten
- Sozial & Toleranzverhalten mit innerartlichen Wesen (andere Hunde)
Buchungsvariante 1:
Neueinschätzung (als Gruppentermin)
- feste Termine (siehe Kursplan), buchbar als Gruppentermin (3 – 4 Hunde, Dauer 2 – 2,5h)
Preis auf Anfrage!
Buchungsvariante 2:
Neueinschätzung (für Hunde die zukünftig am Arbeitsplatz eingesetzt werden sollen)
- Termin nach Vereinbarung, bei Einzelbuchung (1 x Hund, Dauer 1h)
Preis auf Anfrage!
Hier wird die Einschätzung des Hundes direkt am Arbeitsplatz bevorzugt!
Sollte die Einschätzung gewisse Trainingsumfänge vor Ort notwendig machen und der Termin deutlich mehr als 60 Minuten beanspruchen, wird jede zusätzlich entstandene Zeitaufwand entsprechenden in Rechnung gestellt (je 30 - 60 Minuten für 50 Euro)
Buchungsvariante 3:
Wiederholungseinschätzung (für Hunde die schon am Arbeitsplatz integriert sind!)
- Termin nach Vereinbarung, bei Einzelbuchung (nur 1 Hund, Dauer 1 h )
Hier wird die Einschätzung des Hundes direkt am Arbeitsplatz bevorzugt!
Preis auf Anfrage!